ABSCHLUSSPRÜFUNG |
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Abschlussprüfung 2012 1. Schriftliche Prüfungen Eure Abschlussprüfung beginnt mit den landesweit einheitlichen, schriftlichen Arbeiten:
In jedem Fach werden Prüfungsaufgaben zur Auswahl gestellt. Für diese Wahl steht eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten zur Verfügung. Die danach beginnenden Gesamtarbeitszeiten betragen in Deutsch 180 Minuten, in Mathematik 150 Minuten und in Englisch 120 Minuten. Die zentrale Abschlussarbeit tritt an die Stelle einer schriftlichen Arbeit des 2. Halbjahres, sie bezieht sich auf das Sachgebiet des gesamten bisherigen Schuljahres. Näheres erfahrt ihr von den Fachlehrkräften. Die Bewertungsvorgaben für die schriftlichen Arbeiten sind landesweit einheitlich. Die Durchsicht und Zensierung der Arbeit wird von eurer Fachlehrkraft und einer zweiten Lehrkraft (Koreferent /-in) vorgenommen. Das Ergebnis der Abschlussarbeit bestimmt die Gesamtnote in Deutsch, Mathematik und Englisch zu einem Drittel. Schüler, die aus Krankheits- oder anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, an einem der o.g. Termine fehlen (sofortige schriftliche Mitteilung durch Eltern, im Zweifelsfall Attest!) können an einem der Nachschreibtermineteilnehmen.
Sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung wird bei unentschuldigtem Fehlen oder nicht glaubhafter Entschuldigung der versäumte Prüfungsteil mit „ungenügend“ (6) bewertet. Das gilt auch bei einem Täuschungsversuch oder einer nachhaltigen Störung. 2. Mündliche Prüfung Die mündlichen Prüfungen finden landesweit statt in der Zeit vom 11.06. - 15.06.2012. Die mündlichen Prüfungen an unserer Schule werden voraussichtlich am Montag, den 11.06.12 und – sofern erforderlich – auch am Dienstag, den 12.06.2012 durchgeführt. Bei der Meldung für ein Prüfungsfach muss ein Erst- sowie ein Zweitwunsch angegeben werden und auch, ob Zuhörer zugelassen sind. Zuhörer können sein: ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied des Schülerrates und bis zu zwei Schüler/-innen der 9. Klassen. Ein oder zwei Personen, deren „Anwesenheit im dienstlichen Interesse“ liegt (z.B. Fachlehrer, Schulleiter, Landesschulbehörde, ...) können in jedem Fall Zuhörer sein. Die Zeitdauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 Minuten, die Aufgaben beziehen sich auf Themenbereiche und Sachgebiete des gesamten 10. Schuljahres. Die Fachlehrkraft legt das Thema fest und stellt die Aufgaben. Die mündliche Prüfung wird geleitet von der Fachlehrkraft, eine zweite Lehrkraft führt das Protokoll („Fachprüfungsausschuss“). Die Aufgabenstellung am Prüfungstag erfolgt schriftlich, ihr bekommt eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung bestimmt die Gesamtnote des Prüfungsfaches - wie bei der schriftlichen Prüfung - zu einem Drittel. 2.1 Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung muss angesetzt werden, wenn diese vom Schüler bis spätestens 07.06.12 schriftlich beantragt wird. Auch die Prüfungskommission kann - unter Berücksichtigung der schriftlichen Prüfungsnote - eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung verlangen. Dies wird bis spätestens 05.06.12 schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse dieser beiden Teilprüfungen gehen im Verhältnis 2/3 (schriftlich) zu 1/3 (mündlich) in das Prüfungsergebnis des Faches ein. 3. Besondere Prüfungsleistung / Kolloquium An die Stelle einer mündlichen Prüfung kann auch eine schriftliche oder fachpraktische Dokumentation treten, die bis spätestens zum 16.04.12 schriftlich zu beantragen ist. Diese besondere Prüfungsleistung kann als Einzel- oder auch als Gruppenarbeit (max. 3 Schüler/-innen) angefertigt werden. Sie bezieht sich auf a) einen Schülerwettbewerb, b) eine schriftliche Arbeit (8 Textseiten) über einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres oder c) eine Dokumentation (4 Textseiten) einer Praktikumsleistung oder eine fachpraktische Arbeit. Die Themen dieser besonderen Prüfungsleistung werden von der Fachlehrkraft im Einvernehmen mit dem Prüfling gestellt, spätestens aber am 20.04.12. Der letzte Abgabetermin für den schriftlichen / fachpraktischen Teil ist der 21.05.12. Der genaue Zeitplan der mündlichen Prüfungen / Kolloquien wird eine Woche vorher, am Montag, den 04.06.12 bekannt gegeben. 4. Feststellung der Ergebnisse der Abschlussprüfung: Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten erfolgt bis zum 05.06.12. (Ausnahme: Nachschreibtermine am 6.06. bzw. 08.06.12) 5. Abschlüsse nach Klasse 10 Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, darf in den Fächern der Abschlussprüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch u. mündliches Prüfungsfach) höchstens ein Fach „mangelhaft“ sein. Den Sekundarabschluss I Realschulabschluss erhält, wer an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und wenn die Note „ausreichend“ in den Fächern der Abschlussprüfung – oder in einem anderen Fach - nur einmal unterschritten wird. Für die „Nicht-Prüfungsfächer“ gelten die üblichen Ausgleichsregelungen. Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer nach Teilnahme an der Abschlussprüfung im Durchschnitt befriedigende Leistungen erzielt (3,0 oder besser) und zwar in den Pflichtfächern Deutsch, Englisch und Mathematik und in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (Berechnung erfolgt getrennt. Es zählt nur die erste Dezimalstelle!). Den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss erhält man, wenn in höchstens drei Pflichtfächern / Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ist die Abschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt. Durch einen Gleichstellungsvermerk wird aber dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss (nach Kl. 9) gleich gestellt. Kann ein Prüfling aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, an der Abschlussprüfung bis zum Ende des Schuljahres nicht teilnehmen, so entscheidet die Klassenkonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, ob der Prüfling einen Abschluss ohne Prüfung erhält. 6. Wiederholung der 10. Klasse Wer nach dem Besuch des 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehender Berechtigung erwerben will, kann den Jahrgang einmal wiederholen. Ist der 9. Jahrgang bereits wiederholt worden, entscheidet die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit, ob die 10. Klasse wiederholt werden darf. Bei der Wiederholung muss die Abschlussprüfung ebenfalls wiederholt werden. Die Prüfungsleistungen der vorangegangenen Prüfung werden nicht anerkannt. Der Antrag auf Wiederholung muss schriftlich (formlos) gestellt werden. 7. Prüfungskommission Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Schulleiter, Herr Wüstehube, Stellvertreter ist Herr Ackermann. Bei Fragen, Unklarheiten oder Einsprüchen wendet Euch / wenden Sie sich bitte nur an den Vorsitzenden. 8. Terminübersicht der Abschlussprüfung 2012
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