ABSCHLUSSPRÜFUNG

Abschlussprüfung 2012

1.         Schriftliche Prüfungen

Eure Abschlussprüfung beginnt mit den landesweit einheitlichen, schriftlichen Arbeiten:

Deutsch am Dienstag, 22.05.12  von 08.00 – ca. 11.30 Uhr,
Mathematik am Freitag,    25.05.12 von 08.00 – ca. 11.00 Uhr,
Englisch am Donnerstag,  31.05.12 von 08.00 – ca. 10.30 Uhr.

In jedem Fach werden Prüfungsaufgaben zur Auswahl gestellt. Für diese Wahl steht eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten zur Verfügung. Die danach beginnenden Gesamtarbeitszeiten betragen in Deutsch 180 Minuten, in Mathematik 150 Minuten und in Englisch 120 Minuten.

Die zentrale Abschlussarbeit tritt an die Stelle einer schriftlichen Arbeit des 2. Halbjahres, sie bezieht sich auf das Sachgebiet des gesamten bisherigen Schuljahres. Näheres erfahrt ihr von den Fachlehrkräften.

Die Bewertungsvorgaben für die schriftlichen Arbeiten sind landesweit einheitlich. Die Durchsicht und Zensierung der Arbeit wird von eurer Fachlehrkraft und einer zweiten Lehrkraft (Koreferent /-in) vorgenommen.

Das Ergebnis der Abschlussarbeit bestimmt die Gesamtnote in Deutsch, Mathematik und Englisch zu einem Drittel.

Schüler, die aus Krankheits- oder anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, an einem der o.g. Termine fehlen (sofortige schriftliche Mitteilung durch Eltern, im Zweifelsfall Attest!) können an einem der Nachschreibtermineteilnehmen.

Deutsch am Montag, 04.06.12  von 08.00 – ca. 11.30 Uhr,
Mathematik am Mittwoch,    06.06.12 von 08.00 – ca. 11.00 Uhr,
Englisch am Freitag,  08.06.12 von 08.00 – ca. 10.30 Uhr.

Sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung wird bei unentschuldigtem Fehlen oder nicht glaubhafter Entschuldigung der versäumte Prüfungsteil mit „ungenügend“ (6) bewertet. Das gilt auch bei einem Täuschungsversuch oder einer nachhaltigen Störung.

2.         Mündliche Prüfung

Die mündlichen Prüfungen finden landesweit statt in der Zeit vom 11.06. - 15.06.2012. Die mündlichen Prüfungen an unserer Schule werden voraussichtlich am Montag, den 11.06.12 und – sofern erforderlich – auch am Dienstag, den 12.06.2012 durchgeführt.
Für die mündliche Prüfung sind alle Fächer und Fachbereiche zugelassen, nicht aber Sport und die Fächer der schriftlichen Prüfung (Ausnahmen möglich!). Zur Wahl des mündlichen Prüfungsfaches erhält jede Schülerin / jeder Schüler nach den Osterferien ein Formblatt, das sie / er spätestens nach zwei Wochen ausgefüllt abgeben muss (Klassenlehrerin / Sekretariat).

Bei der Meldung für ein Prüfungsfach muss ein Erst- sowie ein Zweitwunsch angegeben werden und auch, ob Zuhörer zugelassen sind. Zuhörer können sein: ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied des Schülerrates und bis zu zwei Schüler/-innen der 9. Klassen. Ein oder zwei Personen, deren „Anwesenheit im dienstlichen Interesse“ liegt (z.B. Fachlehrer, Schulleiter, Landesschulbehörde, ...) können in jedem Fall Zuhörer sein.

Die Zeitdauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 Minuten, die Aufgaben beziehen sich auf Themenbereiche und Sachgebiete des gesamten 10. Schuljahres. Die Fachlehrkraft legt das Thema fest und stellt die Aufgaben. Die mündliche Prüfung wird geleitet von der Fachlehrkraft, eine zweite Lehrkraft führt das Protokoll („Fachprüfungsausschuss“).

Die Aufgabenstellung am Prüfungstag erfolgt schriftlich, ihr bekommt eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung bestimmt die Gesamtnote des Prüfungsfaches - wie bei der schriftlichen Prüfung - zu einem Drittel.

2.1      Eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung muss angesetzt werden, wenn diese vom Schüler bis spätestens 07.06.12 schriftlich beantragt wird.

Auch die Prüfungskommission kann - unter Berücksichtigung der schriftlichen Prüfungsnote - eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung verlangen. Dies wird bis spätestens 05.06.12 schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse dieser beiden Teilprüfungen gehen im Verhältnis 2/3 (schriftlich) zu 1/3 (mündlich) in das Prüfungsergebnis des Faches ein.

3.         Besondere Prüfungsleistung / Kolloquium

An die Stelle einer mündlichen Prüfung kann auch eine schriftliche oder fachpraktische Dokumentation treten, die bis spätestens zum 16.04.12 schriftlich zu beantragen ist. Diese besondere Prüfungsleistung kann als Einzel- oder auch als Gruppenarbeit (max. 3 Schüler/-innen) angefertigt werden. Sie bezieht sich auf a) einen Schülerwettbewerb, b) eine schriftliche Arbeit (8 Textseiten) über einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres oder c) eine Dokumentation (4 Textseiten) einer Praktikumsleistung oder eine fachpraktische Arbeit. Die Themen dieser besonderen Prüfungsleistung werden von der Fachlehrkraft im Einvernehmen mit dem Prüfling gestellt, spätestens aber am 20.04.12. Der letzte Abgabetermin für den schriftlichen / fachpraktischen Teil ist der 21.05.12.
Die Dokumentation ist in der Prüfungswoche der mündlichen Prüfung (s. oben) in einem Kolloquium von 20 Minuten Dauer (Einzelarbeit) bzw. 30 Minuten (Gruppenarbeit) zu präsentieren und zu erörtern. Eine Vorbereitungszeit wie bei der mündlichen Prüfung entfällt. Die Bewertung erfolgt im Verhältnis 2/3 (Dokumentation) zu 1/3 (Kolloquium).

Der genaue Zeitplan der mündlichen Prüfungen / Kolloquien wird eine Woche vorher, am Montag, den 04.06.12 bekannt gegeben.

4.         Feststellung der Ergebnisse der Abschlussprüfung:

Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten erfolgt bis zum 05.06.12. (Ausnahme: Nachschreibtermine am 6.06. bzw. 08.06.12)
Die Note der mündlichen Prüfung bzw. der besonderen Prüfungsleistung werden am Prüfungstag mitgeteilt.

5.         Abschlüsse nach Klasse 10

Um ein Abschlusszeugnis zu erhalten, darf in den Fächern der Abschlussprüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch u. mündliches Prüfungsfach) höchstens ein Fach „mangelhaft“ sein.

Den Sekundarabschluss I Realschulabschluss erhält, wer an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und wenn die Note „ausreichend“ in den Fächern der Abschlussprüfung – oder in einem anderen Fach - nur einmal unterschritten wird. Für die „Nicht-Prüfungsfächer“ gelten die üblichen Ausgleichsregelungen.

Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer nach Teilnahme an der Abschlussprüfung im Durchschnitt befriedigende Leistungen erzielt (3,0 oder besser) und zwar in den Pflichtfächern Deutsch, Englisch und Mathematik und in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (Berechnung erfolgt getrennt. Es zählt nur die erste Dezimalstelle!).

Den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss erhält man, wenn in höchstens drei Pflichtfächern / Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Ist die Abschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt, wird ein Abgangszeugnis ausgestellt. Durch einen Gleichstellungsvermerk wird aber dieses Zeugnis dem Hauptschulabschluss (nach Kl. 9) gleich gestellt.

Kann ein Prüfling aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, an der Abschlussprüfung bis zum Ende des Schuljahres nicht teilnehmen, so entscheidet die Klassenkonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, ob der Prüfling einen Abschluss ohne Prüfung erhält.

6.         Wiederholung der 10. Klasse

Wer nach dem Besuch des 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehender Berechtigung erwerben will, kann den Jahrgang einmal wiederholen. Ist der 9. Jahrgang bereits wiederholt worden, entscheidet die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit, ob die 10. Klasse wiederholt werden darf. Bei der Wiederholung muss die Abschlussprüfung ebenfalls  wiederholt werden. Die Prüfungsleistungen der vorangegangenen Prüfung werden nicht anerkannt. Der Antrag auf Wiederholung muss schriftlich (formlos) gestellt werden.

7.         Prüfungskommission

Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Schulleiter, Herr Wüstehube, Stellvertreter ist Herr Ackermann. Bei Fragen, Unklarheiten oder Einsprüchen wendet Euch / wenden Sie sich bitte nur an den Vorsitzenden.

8.    Terminübersicht der Abschlussprüfung 2012

Anfang
Februar

Information der Schüler über Inhalt und Ablauf der Abschlussprüfungen (Herr Wüstehube); Ausgabe der schriftlichen Information und des Zeitplans.

12./13.04.12

Ausgabe der Meldungen zur (mündlichen) Abschlussprüfung an die Schüler

16.04.

Antrag: Wahl einer besonderen Prüfungsleistung (Dokumentation) statt mdl. Prüfung / Themenstellung bis spätestens 20.04.

bis
27.04.

Abgabe der Meldung zur mdl. Prüfung (Klassenlehrerin / Sekretariat):
1. Angabe des Faches für die mündliche Prüfung; (Erst- /Zweitwunsch)
2. Entscheidung über Zulassung oder Ablehnung von Zuhörern;

bis 04.05.

Fachlehrer/in: Bekanntgabe der mündlichen Themen an Prüflinge

bis 21.05..

Abgabe des schriftlichen / fachpraktischen Teils der besonderen Prüfungsleistung (Dokumentation)

22.05.

Abschlussarbeit Deutsch           (08.00 - ca.11.30 Uhr, danach frei)
Bearbeitungszeit 180 Minuten

25.05.

Abschlussarbeit Mathematik     (08.00 - ca. 11.00 Uhr, danach frei)
Bearbeitungszeit 150 Minuten

31.05.

Abschlussarbeit Englisch          (08.00 - ca. 10.30 Uhr, danach frei)
Bearbeitungszeit 120 Minuten

04.06.

Aushang: Zeitplan für die mündlichen Prüfungen / Kolloquien

04.06.

Nachschreibtermin Deutsch             (08.00 - ca.11.30 Uhr)
Bearbeitungszeit 180 Minuten

bis 05.06.

Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten

bis 05.06.

Entscheidung der Prüfungskommission über eine zusätzliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach und Information des Schülers

06.06.

Nachschreibtermin Mathematik        (08.00 - ca. 11.00Uhr)
Bearbeitungszeit 150 Minuten

bis 07.06.

Schüler: Meldung über die Wahl einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach

08.06.

Nachschreibtermin  Englisch                        (08.00 - ca. 10.30 Uhr)
Bearbeitungszeit 120 Minuten

11.06.
(evtl. 12.06.)

Mündliche Prüfungen / Kolloquien
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse am jeweiligen Prüfungstag

25.06.

Abschlusskonferenzen

Sa, 30.06..

Entlassungsfeier (ca. 10 Uhr Gottesdienst, 11 Uhr Aula)
Am Abend: Abschlussfeier